bbh Infobrief 04_2016_Muster Seite 2

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Inhalt

Aktuelles Kassenmanipulationen sollen verboten werden Der Bundestag soll so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf vorlegen der zum eindämmen des Betruges von Kassenmani pulationen beiträgt Sicherheitsstandards zur Unveränderbarkeit und Vollständigkeit der Kassendaten sollen festgelegt werden Seit dem Bericht über Steuerausfälle durch Manipulation der Kassensysteme ist eine Maßnahme dazu überfällig Außerdem soll die gesetzliche Grundlage zu einer nicht angemeldeten Kassennachschau geschaf fen werden In dem Zug wird auch die Er höhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 00 EUR auf 1 000 00 EUR gefordert Abgabenordnung Ausüben von Antragswahlrechten Der BFH hat mit dem aktuellen Urteil ent schieden dass Wahlrechte bei einem be standskräftigen Einkommensteuerbescheid dann noch ausgeübt werden können wenn diese im Rahmen eines vom Finanz amt erlassenen höheren Änderungsbe scheides nachgeholt werden Die nach trägliche Ausübung des Wahlrechtes wird zeitlich durch die Bestandskraft des Ände rungsbescheides begrenzt Die betrags mässige Änderungsmöglichkeit ergibt sich im Rahmen des Nachzahlungsbetrages Im Urteilsfall ging es um die Inanspruchnahme des Freibetrages für Betriebsaufgabe Be triebsveräußerung Der BFH stellt auch fest dass dieser Freibetrag nur einmalig in An spruch genommen werden kann Dies gilt auch für in ein und demselben Veranla gungszeitraum erfolgte Teilbetriebsaufga ben Aussetzung einer Pfändungs und Ein ziehungsverfügung Die von der Finanzbehörde gepfändeten Konten wiesen im Urteilsfall keine pfänd baren Beträge auf Dies teilte die Klägerin ein Kreditinstitut dem zuständigen Finanz amt mit Daraufhin wurde dem Steuer pflichtigen Ratenzahlung mit Vollstre ckungsaufschub gewährt Die Finanzver waltung wollte die Pfändung für künftige Vorgänge bei der Bank aufrecht erhalten Dagegen wehrte sich die Bank erfolgreich und wurde beim zuständigen Finanzgericht bestätigt Die weitere Entscheidung ist nun dem BFH vorbehalten Einkommensteuer Verluste aus Verfall von Optionen Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen min dern Somit hat er entgegen der Rechtsauf fassung des BMF entschieden Verluste aus dem Verfall wertlos gewordener Optionen sind demnach steuerlich anzuerkennen Der BFH sieht die Anschaffung der Option und den Ausgang des Optionsgeschäftes als einheitlich an Somit darf der Wertver lust mit anderen Einkünften aus Kapitalver mögen verrechnet werden BFH Urteile vom 12 01 2016 IX R 48 14 IX R 49 14 und IX R 50 14 veröffentlicht am 02 03 2016 Rentenbeginn bei Erwerbsminderungs rente Der BFH hat mit dem Urteil vom 09 12 2015 Az X R 30 14 zum Renten beginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug von erstattungspflichti gem Krankengeld entschieden Sofern ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen hat und wird bei späterer Bewilligung einer Er werbsminderungsrente der zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig gilt der Rentenanspruch als erfüllt Diese Ren ten unterliegen bereits im Zuflusszeitpunkt des Krankengeldes mit dem Besteuerungs anteil der Einkommensteuer Das Urteil vom 10 07 2002 Az X 46 01 gilt auch für die durch das AltEinkG eingeführte nach gelagerte Besteuerung von Erwerbsminde rungsrenten Ausländische Investmentanteile Im BFH Urteil vom 10 11 2015 IX R 3 15 veröffentlicht am 02 03 2016 urteilte die ser über die private Veräußerung mit An teilen an in und ausländischen Investment anteilen Diese sind als private Veräuße rungsgeschäfte einzustufen und unterlie gen im Streitjahr 1999 der Besteuerung Dies ist dann der Fall wenn zwischen An schaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt Diese Frist ist erstmals anzu wenden auf Veräußerungsgeschäfte bei denen die Veräußerung auf einem nach dem 31 12 1998 Rechtsakt beruht Eine Veräußerung liegt aber nicht vor wenn der Anleger den Anteilsschein an die Kapital gesellschaft zurückgibt Elterngeld mindert agB Gem dem FG Münster mit Urteil vom 26 11 2015 3 K 3546 14 E mindert das Elterngeld die abzugsfähigen außerge wöhnlichen Belastungen Eine Steuerermä ßigung ist möglich wenn Unterhalts zahlungen geleistet werden Hierbei ist je doch der steuerlich abzugsfähige Betrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu mindern Dazu ge hört demnach auch das gesamte Eltern geld welches die unterstützte Person bezieht Im Urteilsfall wurde durch den Klä ger eingewendet dass nur Elterngeldbei träge die den Sockelbetrag von 300 00 EUR übersteigen zu einer Minderung der agB führen Das Urteil ist nicht rechtskräf tig Revision beim BFH wurde zugelassen Musterverfahren zum Verlustabzug Wurde vom Finanzamt der Verlust gestri chen weil ein neuer Anteilseigner Anteile an einer Kapitalgesellschaft übernommen hat sollte mit Spannung auf eine zu erwar tende Aussage dazu vom Bundesverfas sungsgericht gewartet werden Im zugrun de liegenden Urteilsfall hat einer der bei den Gesellschafter den Anteil veräußert Daraufhin wurden die bisher aufgelaufe nen Verluste vom Finanzamt gestrichen und konnten mit infolge erzielten Gewin nen nicht mehr verrechnet werden Unter INFOBRIEF BUNDESVERBAND SELBSTÄNDIGER BUCHHALTER UND BILANZBUCHHALTER


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